am 28. September 2018 Beschwerde erheben mit dem Antrag auf deren Aufhebung. Zur Begründung wurde ausgeführt, F.___ werde bereits seit längerer Zeit von den beiden Beschuldigten gemobbt. Im Laufe der Zeit sei auch G.___ hineingezogen worden. F.___ befinde sich deswegen in Behandlung. Die Kinder seien auch schon tätlich angegriffen worden. Die verbalen Angriffe hätten am besagten 4. Mai 2018 in einer «Schlägerei» zwischen mehreren Kindern gegipfelt, in welche sowohl die Beschuldigten als auch F.___ und G.___ involviert gewesen seien. Ihr Vater, A.___, habe eingegriffen, um die «Schlägerei» zu beenden. In der Folge seien die beiden Beschuldigten sowie A.___