_ stellen, dieser seinerseits gegen die beiden Knaben. 1.2 Mit zwei separaten Verfügungen vom 17. September 2018 stellte die Jugendanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen D.___ und B.___ ein. Zur Begründung wurde ausgeführt, verschiedene Kinder hätten sich am besagten Abend einen Spasskampf geliefert. Sowohl D.___ als auch B.___ hätten bei der Polizei glaubhaft zu Protokoll gegeben, die Kämpfe seien im gegenseitigen Einverständnis erfolgt und es hätten keine Tätlichkeiten stattgefunden. Es sei auch nie beabsichtigt gewesen, jemanden am Körper zu beeinträchtigen oder jemandem Schmerzen zuzufügen. Auch G.___ habe bestätigt, dass es sich um einen Spasskampf gehandelt habe;