Die Untersuchung umfasse mittlerweile 59 Bundesordner und knapp 1'200 Verfahrensschritte, weshalb sie einstweilen keine Untersuchungsakten einsende. Sie offeriere jedoch ausdrücklich die Nachsendung entscheidrelevanter Akten, sofern dies verlangt werde. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer ein 65-seitiges Journal Verfahrensschritte eingereicht, auf welchem sämtliche Verfahrensschritte zwischen dem 6. August 2012 und dem 10. Oktober 2018 aufgeführt sind. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2018 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführerin die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft samt Journal zur Kenntnisnahme zugestellt und Frist zur Erstattung einer Replik gesetzt.