Anschliessend ergingen im April und Mai 2018 elf Editionsverfügungen. Bei Eingang von neuen Strafanzeigen während einer laufenden Untersuchung führt kein Weg daran vorbei, die neuen Deliktsvorwürfe detailliert zu untersuchen, die betroffenen Personen sachgerecht zu befragen und den Beschuldigten in diesem Rahmen auch mit weiteren dazugehörigen Beweisen zu konfrontieren. Dass dies einige Zeit in Anspruch nimmt und sich auch über mehrere Einvernahmetermine erstrecken kann, ist evident. Dabei steht der Staatsanwaltschaft ein grosser Ermessensspielraum zu, wie sie die relevanten Beweise erheben will.