Im Herbst 2017 gingen drei weitere Strafanzeigen ein. In der Folge wurde die Strafuntersuchung erneut mehrfach ausgedehnt, es erfolgten Einvernahmen des Beschuldigten B.___ (wobei dieser polizeilich festgenommen werden musste), zwei Auskunftspersonen wurden einvernommen, es fanden mehrere Hausdurchsuchungen statt, wobei die sichergestellten Gegenstände und Vermögenswerte von verschiedenen Personen beschlagnahmt wurden. Gegen diese Beschlagnahmungen wurde ab Februar 2018 Beschwerde bis vor Bundesgericht erhoben. Die letzte Befragung einer Auskunftsperson fand Ende März 2018 statt. Anschliessend ergingen im April und Mai 2018 elf Editionsverfügungen.