Im Januar 2018 erliess die Staatsanwaltschaft einen Beschlagnahmebefehl gegen den Beschuldigten B.___ und dessen Ehefrau (Beschlagnahmebefehl vom 24. Januar 2018). Dies zog mehrere Rechtsmittelverfahren nach sich, wovon eines bis vor Bundesgericht ging und erst im August 2018 abgeschlossen wurde (Journal Seite 64). Auch im Frühling 2018 bearbeitete die Staatsanwaltschaft den Fall intensiv: Im April und Mai 2018 erliess sie elf Editionsverfügungen gegenüber verschiedener Gesellschaften, Versicherungen und natürlichen Personen. Diese Beschlagnahmungen zogen weiteren Aufwand nach sich (u.a. Rückfragen der betroffenen Personen, bspw. Journal Seite 63).