Zwischenzeitlich stellte sich ab Ende März 2017 eine Gerichtsstandsthematik und gleichzeitig ging eine weitere Strafanzeige ein (29. März 2017). Im Juni 2017 stellte sich die Frage nach der vorzeitigen Verwertung eines Wagens, Ende Juli 2017 war die Staatsanwaltschaft in ein aufsichtsrechtliches Verfahren vor der Aufsichtskommission über die Anwälte in Basel involviert und anfangs August 2017 traf eine weitere Strafanzeige ein (Strafanzeige vom 3. August 2017). Ab Herbst 2017 stand sodann eine intensive Abklärungsphase mit verschiedenen Strafanzeigen, Ausdehnungs- und Editionsverfügungen, verschiedene Hausdurchsuchungen, Einvernahmen und Beschlagnahmungen im Vordergrund.