Auch bei erneuter Analyse des Journals ist an dieser Einschätzung festzuhalten. Die Staatsanwaltschaft hat zwischen Oktober 2012 und Dezember 2016 in regelmässigen Abständen Verfügungen (Editionsverfügungen, Ermittlungsaufträge, Ausdehnungsverfügungen) erlassen, innert nützlicher Frist die Eingaben der Rechtsvertreter behandelt, Auskünfte eingeholt, Vernehmlassungen in diversen Rechtsmittelverfahren verfasst, rund zehn Beschlagnahmebefehle verfasst, mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt, diverse Einvernahmen durchgeführt, acht Gerichtsstandsanfragen behandelt und viele Abklärungen getätigt.