1B_19/2015 vom 18. März 2015 E. 4.2). 8.2 Was die Rügen hinsichtlich der einzelnen Verfahrensschritte vor Dezember 2016 betrifft, so wurden diese bereits im Entscheid der Beschwerdekammer vom 22. Dezember 2016 (Verfahrensnummer BKBES.2016.135) verworfen. Bereits dort kam das Obergericht zum Schluss, in den Jahren 2015 und 2016 seien permanent Verfahrensschritte verzeichnet, ausser in der Phase zwischen Ende August und anfangs November 2016, wobei festgestellt wurde, dass es sich um eine relativ kurze Bearbeitungslücke handle. Auch bei erneuter Analyse des Journals ist an dieser Einschätzung festzuhalten.