Es ist deshalb klar, dass die Abwicklung einer solchen Strafuntersuchung mehr Zeit in Anspruch nimmt als ein durchschnittlicher Alltags-Fall. Dass die Staatsanwaltschaft unnötige Massnahmen angeordnet und dadurch Zeit verschwendet oder dass sie den Fall ungerechtfertigterweise während langer Zeit liegenlassen hätte, ist ebenfalls nicht ersichtlich.