Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft überzeugend dargelegt, dass im vorliegenden Verfahren überdurchschnittlich viele Rechtsmittelverfahren anhängig gemacht wurden, welche das Verfahren ebenfalls verzögert haben. Zu behandeln waren über zehn Beschwerdeverfahren, welche in der Regel zu Gunsten der Staatsanwaltschaft ausfielen: (1) Beschwerde des Beschuldigten B.___ vom 16. August 2013 betreffend Wiedereinsetzung der Beschwerdeführerin als Privatklägerin (BKBES.2013.104): Abschreibung infolge Gegenstandslosigkeit.