Beispielsweise im Rahmen des Beschwerdeverfahrens BKBES.2018.17 belief sich der Aufwand der Vertretung der dortigen Beschwerdeführerin auf 26.5 Stunden bzw. auf total CHF 7'766.65 (Urteil vom 24. April 2018, Seite 19). Auch der Aufwand von Rechtsanwalt Jeker als Vertreter des Beschwerdeführers D.___ im Beschwerdeverfahren BKBES.2014.92 belief sich auf zehn Stunden (Urteil vom 30. Oktober 2014, Seite 6). 7.6 Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft überzeugend dargelegt, dass im vorliegenden Verfahren überdurchschnittlich viele Rechtsmittelverfahren anhängig gemacht wurden, welche das Verfahren ebenfalls verzögert haben.