Die Beschwerde wurde abgewiesen (Beschwerdeverfahren BKBES.2014.92). Dass auch die involvierten Personen durch ihr eigenes Verhalten zu Verzögerungen beigetragen haben, ergibt sich bspw. aus den diversen Wechsel in der anwaltlichen Vertretung, insbesondere auch bei der Beschwerdeführerin (Journal Seite 34 ff.): Zuerst wurde die Beschwerdeführerin durch Advokat Andreas Brodbeck vertreten, ab Mai 2013 durch Advokat Yves Thommen. Kurz darauf – im Juli 2013 – mandatierte sie Advokat Dr. Stefan Suter. Bereits im August 2013 entzog sie ihm das Mandat wieder. Mitte 2014 wurde die Beschwerdeführerin durch Advokatin Isabelle Achermann vertreten.