Im Juli 2014 ging seine Mandatserklärung samt Akteneinsichtsgesuch bei der Staatsanwaltschaft ein. In der Folge fand zwischen Juli und September 2014 Korrespondenz zwischen der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Jeker statt (Journal Seite 36 f). Schliesslich beantragte Rechtsanwalt Jeker am 2. September 2014 die Aufhebung des Beschlagnahmebefehls. Als daraufhin die Staatsanwaltschaft eine abschlägige Verfügung erliess, erhob Rechtsanwalt Jeker am 18. September 2014 eine weitere Beschwerde beim Obergericht Solothurn (Journal Seite 37). Die Beschwerde wurde abgewiesen (Beschwerdeverfahren BKBES.2014.92).