All diese Personen zogen in der Regel eigene Rechtsvertreter bei, was weiteren Aufwand generierte, wie dies bspw. die Mandatierung von Rechtsanwalt Konrad Jeker im Juli 2014 aufzeigt: Mit Verfügung vom 13. September 2013 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft auf einem Konto der [...] den Betrag von CHF 500'000.00. Das Konto lautete auf D.___, welcher den Beschlagnahmebefehl nicht angefochten hatte. Erst mehrere Monate später mandatierte er Rechtsanwalt Jeker. Im Juli 2014 ging seine Mandatserklärung samt Akteneinsichtsgesuch bei der Staatsanwaltschaft ein.