7.5 Des Weiteren sind in der vorliegenden Strafuntersuchung diverse Personen involviert. Betroffen sind zwei beschuldigte Personen, diverse Auskunftspersonen, Zeugen und von Beschlagnahmungen betroffene Drittpersonen. Es wurden rund zwanzig Einvernahmen durchgeführt. Sodann ist in Betracht zu ziehen, dass die involvierten Personen (Beschuldigte, Geschädigte und Drittpersonen) zur Verfahrensverzögerung beigetragen haben (vgl. BGE 119 Ib 311 E. 5b): All diese Personen zogen in der Regel eigene Rechtsvertreter bei, was weiteren Aufwand generierte, wie dies bspw. die Mandatierung von Rechtsanwalt Konrad Jeker im Juli 2014 aufzeigt: