Daraufhin entschied die Staatsanwaltschaft Ende September 2015, das Akteneinsichtsgesuch teilweise gutzuheissen (Verfügung vom 29. September 2015). Auch gegen diese Verfügung wurde wiederum Beschwerde erhoben (BKBES.2015.115). Mit anderen Worten liegt offensichtlich ein umfangreicher Gesamtsachverhalt vor, welcher sich angesichts der diversen Vorhalte, der vielen involvierten Personen, Gesellschaften und Vermögenswerte als sehr aufwendig gestaltet. All diese Faktoren führen im Ergebnis dazu, dass die Erhebung, Sicherung und Auswertung der Beweismittel nachvollziehbar viel Zeit in Anspruch nahmen. 7.5 Des Weiteren sind in der vorliegenden Strafuntersuchung diverse Personen involviert.