Nachdem die KESB [...] im Oktober 2014 einen Entscheid betreffend die Beschwerdeführerin gefällt hatte, wies die Staatsanwaltschaft Ende Oktober 2014 den Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung als Privatklägerin definitiv ab (Journal Seite 38). Auch dagegen erhob die Beschwerdeführerin im November 2014 Beschwerde ans Obergericht, welche im März 2015 abgewiesen wurde (BKBES.2014.117). In seinem Entscheid wies das Obergericht explizit auf den erhöhten Aufwand aufgrund der umfangreichen Akten hin (Entscheid vom 16. März 2015, Seite 13).