Korrespondenz am 19. August 2013, Journal Seite 23; Schreiben des Cour d’Appel de Colmar vom 5. Juli 2013, Journal Seite 18). Gewisse Korrespondenz musste auf Französisch und auf Italienisch geführt werden. 7.4 Wie aufwendig die vorliegende Untersuchung war, lässt sich bspw. anhand der Thematik «Wiedereinsetzung der Beschwerdeführerin als Privatklägerin» erkennen: Mit Verfügung vom 6. August 2013 setzte die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeführerin wieder als Privatklägerin ein (Journal Seite 23). Dagegen erhob der Beschuldigte B.___ am 16. August 2013 Beschwerde ans Obergericht Solothurn.