Das Recht einer beschuldigten Person, dass die ihr zur Last gelegten Vorhalte auch bei Wirtschaftsdelikten mit der erforderlichen Sorgfalt umfassend abgeklärt werden, und ihr Anspruch, dass die Untersuchung zügig vorangetrieben wird, stehen naturgemäss in einem gewissen Widerspruch. Dies darf jedoch nicht zur Folge haben, dass deswegen der Fall nicht mit der erforderlichen Sorgfalt untersucht und beurteilt wird. 7.2 Erschwerend kommt hinzu, dass die beiden Beschuldigten im Laufe des Strafverfahrens mutmasslich weitere Delikte verübten, weshalb laufend neue Deliktsvorwürfe hinzukamen. Insgesamt gingen rund zehn Anzeigen ein.