Erst nach Klärung dieser Fragen konnte die Staatsanwaltschaft ein Ersuchen um Zustellung der noch ausstehenden Unterlagen bei der Swissmedic stellen (vgl. Journal, Seite 61 betreffend Korrespondenz, Telefonate und E-Mails zwischen dem 29. März 2018 und 5. April 2018). Bei Wirtschaftsdelikten ist es zudem notorisch, dass die Täter üblicherweise raffinierte Verschleierungstaktiken und besondere Machenschaften anwenden, was direkten Einfluss auf den Umfang des Beweiserhebungsverfahrens hat und sich vorliegend in der beträchtlichen Anzahl der Akten niederschlägt.