Auch im März und April 2018 musste die Staatsanwaltschaft einzelne Ordner auf den Verbleib von Bilanzen und Erfolgsrechnungen gewisser Gesellschaften prüfen. Erst nach Klärung dieser Fragen konnte die Staatsanwaltschaft ein Ersuchen um Zustellung der noch ausstehenden Unterlagen bei der Swissmedic stellen (vgl. Journal, Seite 61 betreffend Korrespondenz, Telefonate und E-Mails zwischen dem 29. März 2018 und 5. April 2018).