Nachdem die Staatsanwaltschaft im Februar und April 2017 zwei Editionsverfügungen erlassen hatte, mussten verschiedene Rückfragen gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft musste den Verbleib und Inhalt von einzelnen Buchhaltungsbelegen prüfen und dabei unzählige Unterlagen abgleichen. Auch im März und April 2018 musste die Staatsanwaltschaft einzelne Ordner auf den Verbleib von Bilanzen und Erfolgsrechnungen gewisser Gesellschaften prüfen.