Dies ist zutreffend. Die Strafuntersuchung gegen die beiden Beschuldigten betrifft diverse Vorhalte: Konkret werden ihnen Betrug, Geldwäscherei, Unterlassung der Buchführung und weitere Vermögensdelikte (u.a. auch betreffend UWG) sowie Ehrverletzungsdelikte vorgeworfen. Insgesamt gingen rund zehn Strafanzeigen ein. Bereits aufgrund der Anzahl dieser Vorhalte – selbst wenn einige davon letztlich nicht zur Anklage kommen sollten – handelt es sich nicht mehr um einen normalen «Alltags-Fall».