Vorliegend seien diverse Sachverhalte zu untersuchen und die beiden Beschuldigten hätten während des laufenden Verfahrens mutmasslich weitere Delikte begangen, weshalb diverse weitere Deliktsvorwürfe hinzugekommen seien. Des Weiteren seien in diesem Verfahren überdurchschnittlich viele Rechtsmittel – einige durch die Beschwerdeführerin – ergriffen worden, wovon die meisten abgewiesen worden seien. Seit dem letzten Rechtsverzögerungsentscheid des Obergerichts Ende Dezember 2016 habe es keine unbegründeten Lücken im Untersuchungsverfahren gegeben, was das Verfahrensjournal und die Auflistung in der Stellungahme vom 10. Oktober 2018 belege. Die erneuten Strafanzeigen resp.