Zudem habe ihr Vertreter bereits im Mai 2016 eine Verfahrensverzögerung moniert, wobei der zuständige Staatsanwalt im Juni 2016 den Abschluss des Verfahrens bis im Herbst 2016 in Aussicht gestellt habe. Nachdem im Sommer 2016 keine weiteren Verfahrenshandlungen erfolgt seien, habe sie im November 2016 eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Solothurn eingereicht. Zwar habe die Beschwerdekammer diese mit Urteil vom 22. Dezember 2016 abgewiesen. Das Obergericht habe aber festgehalten, vorliegend sei es notwendig, die Untersuchung rasch zum Abschluss zu bringen. Ende November 2017 habe dann die Schlusseinvernahme des Beschuldigten C.___ stattgefunden.