I. 1. Die Staatsanwaltschaft Solothurn führt seit Mai 2013 eine Strafuntersuchung gegen B.___ und C.___ wegen Betrug, Geldwäscherei etc. Gegenstand der Untersuchung ist u.a. der Verdacht, dass A.___ betrügerisch zum Kauf von Inhaberaktien der Firma [...] mit einem Kaufpreis von CHF 4.5 Mio. veranlasst worden sei. 2. Mit Eingabe vom 26. September 2018 gelangte der Vertreter von A.___ (nachfolgend Beschwerdeführerin) unter dem Titel «Verfahrensverzögerung» an die hiesige Kammer. Darin stellte er den Antrag, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Verfahren gegen C.___ und B.___ abzuschliessen und zur Anklage zu bringen. Zudem sei eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festzustellen.