Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung bewilligt und Rechtsanwalt Sascha Schürch wird ihr als amtlicher Verteidiger beigeordnet. 7. Die Entschädigung für den amtlichen Verteidiger der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt Sascha Schürch wird für das Beschwerdeverfahren auf CHF 2’009.90 festgesetzt. Sie ist zahlbar durch den Staat Solothurn resp. auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates für die Dauer von 10 Jahren, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin erlauben. Rechtsmittel: