Die vom [...] Appellationsgericht ausgefällte Freiheitsstrafe von 3 Jahren wird in der Schweiz für vollstreckbar erklärt. Das Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn wird mit dem Vollzug dieser Strafe beauftragt. 4. Der ausgestandene Freiheitsentzug im Rahmen der Auslieferungshaft wird der Beschwerdeführerin an die Strafe angerechnet. 5. Es werden keine Kosten erhoben. 6. Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung bewilligt und Rechtsanwalt Sascha Schürch wird ihr als amtlicher Verteidiger beigeordnet.