Die amtliche Verteidigung ist der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren zu gewähren und Rechtsanwalt Sascha Schürch ist ihr als amtlicher Verteidiger beizuordnen. Dessen Entschädigung ist aufgrund der eingereichten Honorarnote auf CHF 2’009.90 festzusetzen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates für die Dauer von 10 Jahren, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin erlauben. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Urteil des Amtsgerichts [...], [...], vom 5. Dezember 2013 i.V.m. dem Urteil des Appellationsgerichts [...], [...], vom 14. März 2014 wird als in der Schweiz vollstreckbar erklärt. 3. Die vom [...]