Im Urteil des Appellationsgericht […] steht denn auch ausdrücklich: «Hier geht es wirklich um junge Personen, aber die ihrerseits ausgeführten Handlungen, die schwere Straftaten sind, bieten keine Möglichkeit, damit andere Strafmassnahmen gesprochen werden» (vgl. Urteil des Appellationsgerichts [...] vom 14. März 2014, Strafverfahren 46/14). Das Appellationsgericht blieb schliesslich bei der Ausfällung einer Freiheitsstrafe, entscheid aber, diese in der Höhe erheblich zu reduzieren. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass sich die vor Ort zuständigen Sachrichter einlässlich mit den Umständen des Einzelfalls auseinandergesetzt und bei der Strafzumessung eingehend gewürdigt haben.