Somit erweist sich die Rüge der Beschwerdeführerin, die für sie entlastenden Aspekte wie beispielsweise ihr jugendliches Alter hätten sich in keiner Weise zu ihren Gunsten ausgewirkt, als unbegründet. Vielmehr kann den […] Urteilen diesbezüglich entnommen werden, dass das junge Alter der Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Tat als besonders entlastender Umstand gewertet wurde. Auch der damals einwandfreie Leumund der Beschwerdeführerin wurde in die Strafzumessung einbezogen. Zudem berücksichtigte bereits das Amtsgericht [...] die untergeordnete Rolle der Beschwerdeführerin bei der Tat und anerkannte explizit, dass sie selber keine physische Gewalt angewendet hatte.