Vorliegend hat das Appellationsgericht [...] in seinem Urteil vom 14. März 2014 das ursprünglich vom Amtsgericht [...] ausgefällte Strafmass von fünf Jahren Freiheitsstrafe auf drei Jahre reduziert, nachdem es zu einer milderen rechtlichen Qualifikation gelangt war. Des Weiteren wich das Appellationsgericht von der für den Straftatbestand der «Räuberei» grundsätzlich vorgeschriebenen Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe angesichts des jungen Alters der Beschwerdeführerin im Tatzeitpunkt ab und reduzierte das Strafmass um zwei Jahre (vgl. Urteil des Appellationsgerichts [...] vom 14. März 2014, Strafverfahren 46/14).