Dies gilt umso mehr, als hier ein rechtskräftiges und in zweiter Instanz überprüftes Sachurteil des zuständigen Gerichts eines europäischen Staates vorliegt: Vorliegend hat das Appellationsgericht [...] in seinem Urteil vom 14. März 2014 das ursprünglich vom Amtsgericht [...] ausgefällte Strafmass von fünf Jahren Freiheitsstrafe auf drei Jahre reduziert, nachdem es zu einer milderen rechtlichen Qualifikation gelangt war.