Dieser Sachverhalt wurde von zwei [...] Gerichten rechtskräftig festgestellt und wird von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. In der Schweiz wäre ein solcher Tatablauf zumindest als Gehilfenschaft zum Entreissdiebstahl strafbar (Art. 139 i.V.m. Art. 25 StGB), was auch von der Beschwerdeführerin bestätigt wird. Damit ist das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit i.S.v. Art. 94 Abs. 1 lit. b IRSG erfüllt. Zudem ist auch die Voraussetzung von Art. 94 Abs. 2 IRSG gegeben: Die durch das [...] Gericht verhängte Sanktion übersteigt den in der Schweiz für den Tatbestand des Diebstahls vorgesehenen Strafrahmen von 5 Jahren Freiheitsstrafe nicht.