Urteile ist der Tatbestand der «Räuberei». Die Beschwerdeführerin wurde für schuldig befunden, im Alter von 18 Jahren zusammen mit zwei anderen Personen bei einem Raub respektive bei einem Entreissdiebstahl mitgewirkt zu haben. Der Tatablauf war gemäss den [...] Urteilen wie folgt: Am 29. Mai 2013 soll sich die Beschwerdeführerin zusammen mit zwei weiteren Personen (E.___ und F.___) in einem Casino in [...], [...], aufgehalten haben. Als die Beschwerdeführerin an einem Roulette-Tisch gesessen sei, habe sie beobachtet, dass eine andere Frau (die spätere Geschädigte) viel Bargeld auf sich getragen habe. Sie habe E.___ gerufen, welcher die Geschädigte ebenfalls beobachtet habe.