Dieser Aufforderung kam Rechtsanwalt Sascha Schürch mit der Beschwerdeschrift vom 12. November 2018 fristgerecht nach. 6. Sowohl die Vorinstanz als auch das Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn verzichteten auf Vernehmlassung zur Beschwerde von A.___ (nachfolgend Beschwerdeführerin). Das BJ hingegen reichte am 23. November 2018 seine Stellungnahme ein. Rechtsanwalt Sascha Schürch replizierte am 3. Dezember 2018 zur Stellungnahme des BJ und reichte am 4. Januar 2019 seine Honorarnote ein, so dass sich die vorliegende Sache als spruchreif erweist.