I. 1. A.___ wurde am 5. Dezember 2013 vom Amtsgericht [...], [...], wegen «Räuberei», begangen am 13. Mai 2013 in [...], schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Appellationsgericht [...] bestätigte mit Urteil vom 14. März 2014 den Entscheid des erstinstanzlichen Gerichts, reduzierte allerdings die Freiheitsstrafe auf drei Jahre.