b StPO) kann innert 10 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesstrafgericht Beschwerde eingereicht werden (Adresse: Postfach 2720, 6501 Bellinzona). Im Namen der Beschwerdekammer des Obergerichts Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin Jeger Ramseier Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 15. Mai 2019 die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen (BGer 6B_214/2019).