Die Staatsanwaltschaft beantragte am 25. September 2018 die Abweisung der Beschwerde. Die Staatanwaltschaft [...] sei am 4. Juli 2018 mit einer Gerichtsstandsanfrage an die Staatsanwaltschaft Solothurn gelangt. Am 22. August 2018 hätten sich die betroffenen Staatsanwaltschaften mündlich insofern geeinigt, als dass jeder Kanton die auf seinem Territorium begangenen Sachverhalte abkläre. Entsprechend habe sich der Kanton Solothurn auf den Sachverhalt des Amtsmissbrauchs fokussiert, d.h. auf die vom AJV bzw. von dessen Mitarbeitern angeordnete Verlegung von der JVA Solothurn in die [...]. Die Verlegung des Beschwerdeführers sei im Rahmen einer Krisenintervention erfolgt.