Gleichzeitig wurde ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt. 1.5 Mit Verfügung vom 28. August 2018 nahm die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige mit der Begründung nicht an die Hand, angeblich erlittene nötigende Handlungen durch das Personal der Psychiatrischen Klinik [...] seien nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die diesbezüglichen Ermittlungen würden durch die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons [...] getätigt. Ein Amtsmissbrauch, weil die Versetzung nicht in der Form einer Verfügung angeordnet worden sei, liege nicht vor.