Als er sich geweigert habe, seien plötzlich mehrere Leute erschienen, die ihn nackt ausgezogen und ihm die Kleider unter Zwang gewechselt hätten. Indem er diszipliniert worden sei, ohne dass eine Disziplinierung verfügt worden sei, indem er gezwungen worden sei, sich nackt auszuziehen und indem er, an [...] leidend, in einem völlig inadäquaten Setting untergebracht werde, sei eine resp. seien mehrere strafbare Handlungen begangen worden, insbesondere Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung, Nötigung, versuchte schwere Körperverletzung. Gleichzeitig wurde ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gestellt.