1.2 A.___ hatte am 24. Juni 2011 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten, seit 8. Mai 2014 befindet er sich im Massnahmenvollzug, seit 9. Januar 2018 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn. 1.3 Wie dem Vollzugsverlaufsjournal und den Aktennotizen zum Vollzugsverlauf der JVA Solothurn für den Zeitraum vom 16. Mai bis 25. Juni 2018 zu entnehmen ist, gestaltete sich der Vollzugsverlauf mit A.___ sehr schwierig (Sachbeschädigungen, aggressives / bedrohliches Verhalten, mögliche Selbstgefährdung), weshalb das Amt für Justizvollzug ein Time-Out als angezeigt erachtete und nach einer geeigneten Platzierungsmöglichkeit für A.___ suchte.