I. 1.1 Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 8. Mai 2014 wurde A.___ wegen vorsätzlicher Tötung, Angriffs, bandenmässigen Diebstahls und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Obergericht eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 Abs. 3 StGB in einer geschlossenen Einrichtung an. 1.2 A.___ hatte am 24. Juni 2011 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten, seit 8. Mai 2014 befindet er sich im Massnahmenvollzug, seit 9. Januar 2018 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn.