Der Beschwerdeführer hat sich nach Erhalt der Kündigung per 31. Oktober 2013 auf dem RAV gemeldet. Der Protokollnotiz der RAV-Mitarbeiterin, Frau C.___, vom 5. November 2013 ist zu entnehmen, dass er, da er im Dezember 2013 61 Jahre alt wurde, versucht hatte, mit der ehemaligen Firma noch zu verhandeln, damit die Kündigung um zwei Monate verschoben werde, sodass er mehr Taggelder erhalten würde. Dem Beschwerdeführer war folglich damals zumindest bekannt, dass er mehr Taggelder erhalten würde, wenn er erst später arbeitslos geworden wäre und entsprechend später Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hätte stellen müssen.