Als über 61-jähriger Versicherter, welcher einen Brutto-Anspruch von 660 Taggeldern gehabt hätte, seien ihm dadurch nur 487,5 Taggelder ausbezahlt worden. Die 181,5 Taggelder, um die er betrogen worden sei, hätten einem Totalwert von CHF 44'721.60 entsprochen, wofür er Schadenersatz fordere. Am 26. April 2018 ersuchte die Staatsanwaltschaft III des Kantons [...] die Staatsanwaltschaft Solothurn um Verfahrensübernahme. Die Beschuldigte, B.___ Arbeitslosenkasse, habe ihren Sitz in [...]. Am 4. Mai 2018 anerkannte die Staatsanwaltschaft Solothurn den Gerichtsstand Kanton Solothurn und erteilte der Polizei den Auftrag zu Ermittlungen.