Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 800.00 zu bezahlen. 3. Der Beschwerdeführerin wird für das Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung bewilligt und Rechtsanwältin Sabrina Weisskopf, Solothurn, wird ihr als amtliche Verteidigerin beigeordnet. 4. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigerin der Beschwerdeführerin, Rechtsanwältin Sabrina Weisskopf, Solothurn, wird für das Beschwerdeverfahren auf CHF 1'482.05 festgesetzt. Sie ist zahlbar durch den Staat Solothurn resp. auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse.