Das Verfahren wurde seitens der Staatsanwaltschaft zu Recht eingestellt und die Beschwerde ist abzuweisen. 6. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 800.00 zu Lasten der Beschwerdeführerin. Die amtliche Verteidigung ist der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren zu gewähren und Rechtsanwältin Sabrina Weisskopf ist ihr als amtliche Verteidigerin beizuordnen. Deren Entschädigung ist aufgrund der eingereichten Honorarnote, gerechnet mit einem Stundenansatz von CHF 180.00 (§ 158 Abs. 3 GT), auf CHF 1'482.05 (inkl. Auslagen, MwSt. und Dolmetscherkosten für Abschlussgespräch), festzusetzen.