Sie räumte ein, sie habe den Beschuldigten am 5. März 2018 mit einer anderen Frau gesehen, woraufhin sie eifersüchtig geworden sei und ihm beleidigende WhatsApp-Nachrichten geschickt habe (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 19. März 2018, Frageantwort 55 und 57). In der Folge seien die WhatsApp-Diskussionen entbrannt, woraufhin er ihr gesagt habe, sie müsse sich «anständig» benehmen. 4.4 Zudem fehlen konkrete objektive Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Aufnahmen tatsächlich auf Facebook hätte veröffentlichen wollen. Aus dem Gesamtkontext der WhatsApp-Nachrichten liesse sich ein solcher Wille auch kaum rechtsgenüglich rekonstruieren.