Der Hinweis, es könne nicht ausgeschlossen sein, dass er die Videos auch noch an einem anderen Ort gespeichert haben könnte, bleibt dabei hypothetischer Natur. 4.3 Letztlich ist die Aussage des Beschuldigten, die Beschwerdeführerin wolle sich aus Eifersucht an ihm rächen, weil er eine Beziehung zu einer anderen Frau eingegangen sei, durchaus glaubhaft und wurde sogar von der Beschwerdeführerin bestätigt. Sie räumte ein, sie habe den Beschuldigten am 5. März 2018 mit einer anderen Frau gesehen, woraufhin sie eifersüchtig geworden sei und ihm beleidigende WhatsApp-Nachrichten geschickt habe (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 19. März 2018, Frageantwort 55 und 57).